Rechnung

Rechnung

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Rech|nung ['rɛçnʊŋ], die; -, -en:
1. etwas, was zu errechnen ist oder errechnet worden ist:
eine einfache Rechnung; die Rechnung stimmt nicht.
Syn.: Aufgabe, Berechnung, Kalkulation.
2. Aufstellung und Zusammenfassung aller Kosten für einen gekauften Gegenstand oder für eine Leistung:
offene, unbezahlte Rechnungen; eine Rechnung ausstellen, bezahlen.
Syn.: Forderung, Zeche.
Zus.: Arztrechnung, Hotelrechnung, Stromrechnung, Telefonrechnung.

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Rẹch|nung 〈f. 20
1. Zahlenaufgabe
2. Berechnung, Kalkulation
3. schriftliche Kostenforderung
4. 〈schweiz.〉 Abrechnung (Jahres\Rechnung)
5. 〈fig.〉 Erwartung, Planung
aufgehen: die \Rechnung geht auf, geht nicht auf; meine \Rechnung ist nicht aufgegangen 〈fig.〉 mein Plan ist nicht gelungen; eine \Rechnung begleichen, bezahlen, quittieren, schreiben; ich habe mit ihm noch eine alte \Rechnung zu begleichen 〈fig.〉 ich muss mit ihm noch wegen eines Vorfalls abrechnen, ihn zur Rechenschaft ziehen; über eine Sache \Rechnung legen die Kosten für eine S. nachweisen; die \Rechnung ohne den Wirt machen 〈fig.〉 sich in einer Erwartung täuschen; schicken Sie die \Rechnung an mich, an meinen Vater; einer Sache \Rechnung tragen eine S. berücksichtigen ● das ist doch eine ganz einfache \Rechnung; eine hohe \Rechnung; laufende \Rechnung Kontokorrent; offene, offenstehende \Rechnung; unbezahlte \Rechnungen ● auf \Rechnung kaufen kaufen u. nicht sofort, sondern nach Zusendung der R. bezahlen; auf \Rechnung und Gefahr des Empfängers; ich habe es auf \Rechnung meines Vaters bestellt bestellt u. meinem Vaters die R. zusenden lassen; auf, für eigene \Rechnung kaufen auf eigene Kosten (als Unternehmer); das geht auf meine \Rechnung das bezahle ich; auf seine \Rechnung kommen 〈fig.〉 zufrieden sein; jmdm. einen Strich durch die \Rechnung machen 〈fig.〉 jmds. Pläne vereiteln; für fremde \Rechnung auf Kosten eines Dritten; jmdm. einen Betrag in \Rechnung stellen jmdm. einen B. berechnen, einen B. von jmdm. fordern; das müssen wir in \Rechnung ziehen 〈fig.〉 berücksichtigen; nach meiner \Rechnung haben wir zwei Stunden gebraucht

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Rẹch|nung , die; -, -en [mhd. rech(e)nunge]:
1. Berechnung, Ausrechnung:
eine einfache, schwierige, komplizierte R.;
die R. stimmt, geht glatt auf;
in der R. steckt irgendwo ein Fehler;
Ü meine R. (Annahme) stimmte [nicht];
jmds. R. geht [nicht] auf (jmds. Überlegung stimmt [nicht] u. führt [nicht] zu dem erhofften Erfolg);
[jmdm.] eine R. aufmachen (eine Kalkulation anstellen [aus der sich eine Forderung an jmdn. ergibt]).
2. <o. Pl.> Berechnung von Soll u. Haben:
laufende R. (Wirtsch.; Kontokorrent);
R. führen (Wirtsch.; über Einnahmen u. Ausgaben Buch führen).
3. schriftliche Aufstellung über verkaufte Waren od. erbrachte Dienstleistungen mit der Angabe des Preises, der dafür zu zahlen ist:
eine hohe, niedrige, große, kleine, gepfefferte, gesalzene, unbezahlte, offene R.;
eine R. über 500 Euro;
die R. beläuft sich auf, beträgt, macht 20 Euro;
die R. ausschreiben, quittieren, begleichen, bezahlen;
Herr Ober, bringen Sie mir bitte die R./die R., bitte!;
jmdm. die R. präsentieren (nachdrücklich; zur Bezahlung vorlegen);
etw. [mit] auf die R. setzen, schreiben;
etw. kommt, geht auf jmds. R. (ist von jmdm. zu bezahlen);
auf, gegen R. arbeiten;
der Versand erfolgt auf R. (auf Kosten) und Gefahr des Empfängers;
etw. auf R. (gegen eine nicht sofort, nicht im Voraus zu begleichende Rechnung) bestellen, liefern;
für/auf eigene R. (auf eigenes Risiko [in Bezug auf Gewinn u. Verlust]) arbeiten, wirtschaften;
jmdm. etw. in R. stellen (berechnen);
Ü die R. [für etw.] bezahlen müssen (die unangenehmen Folgen eines Verhaltens tragen müssen);
jmdm. die R. [für etw.] präsentieren (jmdn. zum Ausgleich für etw. nachträglich mit bestimmten unangenehmen Forderungen konfrontieren);
die R. ohne den Wirt machen (mit etw. scheitern, weil man sich nicht des Einverständnisses des od. der Beteiligten versichert hat);
[mit jmdm.] eine [alte] R. begleichen ([mit jmdm.] abrechnen 3);
auf jmds. R. kommen/gehen (jmdm. zuzuschreiben sein);
etw. auf seine R. nehmen (für [die Folgen von] etw. die Verantwortung übernehmen).
4. Berechnung, Überlegung od. Planung:
nach meiner R. müsste sie zustimmen;
etw. außer R. lassen (außer Acht, unberücksichtigt lassen; mit etw. nicht rechnen);
einer Sache R. tragen (etw. in seinem Verhalten, Handeln, Vorgehen gebührend berücksichtigen);
etw. in R. ziehen/stellen/setzen (etw. in seine Überlegungen einbeziehen, berücksichtigen).
5. (veraltend) Rechenschaft:
[über etw.] R. [ab]legen (1. geh.; [über etw.] Rechenschaft ablegen. 2. bes. schweiz.; [über etw.] finanzielle Rechenschaft geben, bes. den Empfang u. die Verwendung von Geldbeträgen nachweisen).

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Rechnung,
 
allgemein jedes Verfahren, bei dem die Rechenkunst Anwendung findet (Berechnung); übertragen auch Planung und Kalkulation; im Wirtschaftsleben in der Regel schriftliche Aufstellung über eine Geldforderung als Entgelt für eine Warenlieferung oder sonstige Leistung (Faktura); offene Rechnung, eine noch nicht abgeschlossene oder beglichene Rechnung; in der Buchführung die Aufstellung von Einnahmen und Ausgaben sowie die Berechnung von Soll und Haben im Rahmen des Kontokorrents (laufende Rechnung).

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Rẹch|nung, die; -, -en [mhd. rech(e)nunge]: 1. Berechnung, Ausrechnung: eine einfache, schwierige, komplizierte R.; die R. stimmt, geht glatt auf; in der R. steckt irgendwo ein Fehler; Ü meine R. (Annahme) stimmte [nicht]; *jmds. R. geht [nicht] auf (jmds. Überlegung stimmt [nicht] u. führt [nicht] zu dem erhofften Erfolg); [jmdm.] eine R. aufmachen (eine Kalkulation anstellen [aus der sich eine Forderung an jmdn. ergibt]); ∙ seine R. finden (in seinen Erwartungen o. Ä. zufrieden gestellt werden): Dein Gewissen selbst soll seine R. dabei finden (Lessing, Nathan II, 8). 2. <o. Pl.> Berechnung von Soll u. Haben: laufende R. (Wirtsch.; Kontokorrent ); R. führen (Wirtsch.; über Einnahmen u. Ausgaben Buch führen). 3. schriftliche Aufstellung über verkaufte Waren od. erbrachte Dienstleistungen mit der Angabe des Preises, der dafür zu zahlen ist: eine hohe, niedrige, große, kleine, gepfefferte, gesalzene, unbezahlte, offene R.; eine R. über 500 Mark; die R. beläuft sich auf, beträgt, macht 20 Mark; die R. ausschreiben, quittieren, begleichen, bezahlen; Herr Ober, bringen Sie mir bitte die R./die R., bitte; die -en (Rechnungsbeträge) kassieren; jmdm. die R. präsentieren (nachdrücklich; zur Bezahlung vorlegen); etw. [mit] auf die R. setzen, schreiben; etw. kommt, geht auf jmds. R. (ist von jmdm. zu bezahlen); auf, gegen R. arbeiten; der Versand erfolgt auf R. (auf Kosten) und Gefahr des Empfängers; etw. auf R. (gegen eine nicht sofort, nicht im Voraus zu begleichende Rechnung) bestellen, liefern; Waren für/auf R. eines Dritten (im Auftrag eines anderen) kaufen; für/auf eigene R. (auf eigenes Risiko [in Bezug auf Gewinn u. Verlust]) arbeiten, wirtschaften; jmdm. etw. in R. stellen (berechnen); Ü die R. [für etw.] bezahlen müssen (die unangenehmen Folgen eines Verhaltens tragen müssen); Die Rechnung begleicht bei dieser Feilscherei einmal mehr die Umwelt (diese Feilscherei geht einmal mehr auf Kosten der Umwelt; natur 3, 1991, 71); *jmdm. die R. [für etw.] präsentieren (jmdn. zum Ausgleich für etw. nachträglich mit bestimmten unangenehmen Forderungen konfrontieren); die R. ohne den Wirt machen (mit etw. scheitern, weil man sich nicht des Einverständnisses des od. der Beteiligten versichert hat); [mit jmdm.] eine [alte] R. begleichen ([mit jmdm.] ↑abrechnen 3); auf jmds. R. kommen/gehen (jmdm. zuzuschreiben sein); etw. auf seine R. nehmen (für [die Folgen von] etw. die Verantwortung übernehmen); auf seine/(schweiz.) die R. kommen (auf seine Kosten kommen; eigtl. = das bekommen, was man für sich ausgerechnet hat): Wer Meisterwerke ... erwartet, wird nicht auf seine R. kommen (Reich-Ranicki, Th. Mann 14); auf/für eigene R. (auf eigenes Risiko, in eigener Verantwortung, von sich aus). 4. Berechnung, Überlegung od. Planung: das ist eine einfache diplomatische R., die jeder Handelsattaché anstellen kann (Musil, Mann 808); nach meiner R. müsste sie zustimmen; lassen Sie uns doch einmal die folgende R. aufmachen (Folgendes annehmen): ...; etw. außer R. lassen (außer Acht, unberücksichtigt lassen; mit etw. nicht rechnen); *einer Sache R. tragen (etw. in seinem Verhalten, Handeln, Vorgehen gebührend berücksichtigen); etw. in R. ziehen/stellen/setzen (etw. in seine Überlegungen einbeziehen, berücksichtigen). 5. (veraltend) Rechenschaft: *[über etw.] R. [ab]legen (1. geh.; [über etw.] Rechenschaft ablegen. 2. bes. schweiz.; [über etw.] finanzielle Rechenschaft geben, bes. den Empfang u. die Verwendung von Geldbeträgen nachweisen; ∙ Wo habt Ihr sie hingebracht? - Wir sind euch davon keine R. schuldig (Goethe, Götz IV); der rechte Erbe kommt, er kommt und fordert R. von dem Seinen (Schiller, Demetrius II, 1).

Universal-Lexikon. 2012.

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Synonyme:

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